Sonntag, 20. Oktober 2013

Die NAK klagt

Geistlicher Missbrauch und Indoktrination?

Die Neuapostolische Gebietskirche Nordrhein-Westfalen hat in einer Klageschrift beantragt, dass uns bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu € 250.000,00 u.a. untersagt werden soll, zu behaupten, dass die NAK bei ihren Mitgliedern Indoktrination und geistlichen Missbrauch (auch bei Kindern) betreibe.

Das ist natürlich lächerlich, da es genügend Veröffentlichungen und Zeugenberichte gibt, die bestätigen, dass wir mit unseren Meinungsäußerungen im Recht sind. Ich freue mich schon auf den öffentlichen Schlagabtausch.

Notiert Franz Christian Schlangen aus Karlsbad auf seinen Internet-Seiten www.canities-news.de. Die Behauptung, dass die Neuapostolische Kirche (NAK) seit geraumer Zeit einen Bogen um Gerichte macht, stimmt also nicht. Wieder geht diese Glaubensgemeinschaft gegen einen Kritiker juristisch vor. Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss. Ein Hamburger Gerichtsbeobachter hat dafür den Begriff Buskeismus geprägt. 

Abgeleitet ist dieser Begriff von dem Namen des Richters Andreas Buske, der als Vorsitzender Richter der "Pressekammer" in Hamburg so gut wie jede Meinungsäußerung verboten hat. Sein Urteil zu den angeblich gefärbten Haaren von Altkanzler Gerhard Schröder ist inzwischen Legende. Den Zeugen Jehovas verhalf er zu Erfolgen, indem er in Zusammenarbeit mit dem Anwalt dieser Sekte neue Lehraussagen erfand. Dass ich 2011 vor dieser "Pressekammer" Erfolge gegen einen Psychosektierer aus Lüneburg erzielen konnte, ist vielen immer noch ein Rätsel. 

Was in äußerungsrechtlichen Verfahren alles möglich ist, erfuhren mein Anwalt und ich, als wir uns mit demselben Ansinnen an drei Gerichte wendeten. Ein Gericht erließ sofort eine einstweilige Verfügung, zwei andere Gerichte schmetterten uns ab. Zunutze machten wir uns den so genannten "fliegenden Gerichtsstand". Bedeutet: Steht etwas im Internet, kann diese Veröffentlichung überall in Deutschland gelesen werden, der Autor kann deshalb vor jedem Gericht in Deutschland verklagt werden. Das wird zwar immer kritischer betrachtet, probieren kann man es aber immer noch.

Sagen könnte man nun natürlich, dass jeder seine Meinung äußern dürfe. Aber auch Meinungsäußerungen unterliegen Einschränkungen. Beschimpfen und beleidigen, also Schmähkritik ist verboten. Wenn dann auch noch ein Richter - wie Andreas Buske - entscheidet, dass jede Meinungsäußerung einen Tatsachenkern habe, der dem Beweis zugänglich sei, wird es noch schwieriger. 

Mit ihrer Klage riskiert die NAK zwar eine lang andauernde Auseinandersetzung, die immer wieder öffentlich gewürdigt wird, Nerven kostet sie aber allemal. 

Unter Indoktrination versteht man eine besonders vehemente Belehrung, Widerspruch und Kritik werden nicht geduldet. Die eigene Position wird erhöht, die Meinungen anderer werden herabgesetzt. Das erleben wir täglich - und die NAK ist keinesfalls ein Ort, an dem sich Menschen, die sich frei entwickeln wollen, wohl fühlen können. So erklärt sich die geringe Mitgliederzahl auch von ganz allein. 

Schlimm kann es werden, wenn sich die NAK-Welt mit anderen Welten überschneidet. Dafür ein Beispiel: Ein Kind ist in dieser Glaubensgemeinschaft aufgewachsen und bekommt im Alter von 10, 11 Jahren Probleme. Soll nun jemand, der nicht zur NAK gehört, diese Probleme lösen, landet das Kind bei Menschen, die vieles ganz anders betrachten. Diese Betrachtungsweise führt zu Gewissenskonflikten beim Kind und mit großer Sicherheit zu Abwehrreaktionen bei den Eltern, die sich selbst eingestehen müssten, dass die Probleme ihres Kindes auch systembedingt sind. Nicht nur das Kind, auch die Eltern müssten sich also von der NAK verabschieden. Diesen befreienden Sprung wagen aber nicht alle.

Darf man deshalb also auch behaupten, in der NAK finde ein geistlicher Missbrauch von Kindern statt? Meine Erfahrungen haben mich gelehrt, so was wird in äußerungsrechtlichen Verfahren gar nicht intensiv geprüft. So hat zum Beispiel das Hamburger Landgericht entschieden, dass nicht einmal eine große Zahl von Zeuginnen und Zeugen ausreichend wäre, um sagen zu können, dass der Beklagte nicht verurteilt werden dürfe, zumal ehemalige Sektenmitglieder angeblich zu Übertreibungen neigen. Wenn dann auch noch Zeuginnen und Zeugen unglaubwürdig gemacht werden, wird es zappenduster. 

Wie dreist solche Glaubensgemeinschaften wie die NAK gelegentlich lügen, kann jeder Interessierte schnell nachvollziehen. Anfang der 90-er Jahre habe ich viele Vorträge über diese Glaubensgemeinschaft gehalten. Mein Hinweis, dass NAK-Mitglieder auch im privaten Bereich kontrolliert werden, stieß auf energischen Widerspruch. Das sei nicht wahr. Und was sagt die NAK neuerdings? Diese Kontrolle gebe es seit 1994 nicht mehr. Ergo: In meinen Vorträgen, die ich 1991 und 1992 gehalten habe, sagte ich die Wahrheit...

Als Kind haben mich meine Eltern mit in die Neuapostolische Kirche genommen. Je älter ich wurde, desto intensiver kroch der Geruch eines muffigen Kellers in meine Nase, bis ich diesen Gestank nicht mehr aushielt. Danach kam Glück hinzu: Ich lernte fantastische Menschen kennen, die täglich das Leben erobern und jede Vorschrift zweimal prüfen, bevor sie sich einmal daran halten. Ich bin früh genug abgehauen. Sie haben mich nicht gekriegt. Woran das liegt? Daraus könnte man Romane machen...

Wenn die NAK jemals versucht hätte, eines der Kinder, um die ich mich gekümmert habe, in ihre Glaubensgemeinschaft zu locken, dann wäre meine Antwort gewesen: "Die missbraucht ihr nicht für euren Wahn." Das hätte ich sagen dürfen.   




5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

bei verlust zahlen die nak-mitglieder...

Gerlinde B. hat gesagt…

Nun ja, ich drücke den canities-Betreibern jedenfalls die Daumen. Bin selbst NAK-Geschädigte. Eigentlich müßten die canities-Betreiber einen Prozess auch schon deshalb gewinnen (u.a.), weil irgendein Gericht doch feststellte, dass man die RKK eine "Kinderfickersekte" nennen dürfte, oder habe ich da was mißverstanden? Da sind doch Begriffe wie "geistiger oder geistlicher Missbrauch" noch harmlos, wie ich finde. Gleiches Recht für alle (Kritiker), sowohl der RKK als auch der NAK und anderen.

Heinz-Peter Tjaden hat gesagt…

Solch ein Urteil zur katholischen Kirche kenne ich nicht. Entscheidend ist, wie das Gericht den Begriff "freie Meinungsäußerung" auslegt, die die NAK aus NRW ja verbieten will. Vor dem Landgericht in Hamburg wären die Chancen für ein Verbot am größten gewesen. Die NAK hat ein anderes Gericht gewählt. Warum, weiß ich nicht. Die Klage an sich ist aber ein zweischneidiges Schwert, weil sie öffentliche Kritik hervorrufen kann, die von der NAK nicht gewollt ist.

Anonym hat gesagt…

soll die nak doch klagen...

Heinz-Peter Tjaden hat gesagt…

übereinstimmenden berichten zufolge ist die mündliche verhandlung für die neuapostolische kirche nrw negativ verlaufen.